Neue EU-Labels für Gewährleistung und Haltbarkeitsgarantien ab September 2026
Ab dem 27. September 2026 gelten für Händler neue Informationspflichten beim Verkauf von Waren an Verbraucher. Mit einer Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung und einem einheitlichen Label für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien sollen Käufer ihre Rechte und zusätzliche Garantieversprechen künftig schneller erkennen können.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Gestaltung und Inhalt der neuen Kennzeichnungen wurden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 konkretisiert. Die Regelungen sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Betroffen sind insbesondere Onlineshops, Verkaufsplattformen und stationäre Händler, die physische Waren an Verbraucher verkaufen. Dazu gehören auch Waren mit digitalen Bestandteilen, beispielsweise Smartphones, Haushaltsgeräte oder andere vernetzte Produkte. Rein digitale Inhalte und Dienstleistungen fallen grundsätzlich nicht unter diese Kennzeichnungspflichten.
Gewährleistung und Garantie bleiben unterschiedliche Rechte
Die gesetzliche Gewährleistung verpflichtet gewerbliche Verkäufer, für eine Ware einzustehen, wenn diese nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Sie besteht unabhängig davon, ob zusätzlich eine Garantie angeboten wird.
Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Verpflichtung eines Herstellers oder Verkäufers. Sie kann über die gesetzlichen Rechte hinausgehen, ersetzt diese aber nicht. Das neue EU-Garantielabel betrifft dabei nicht jede beliebige Garantie, sondern eine unentgeltliche gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers, die das gesamte Produkt abdeckt und länger als zwei Jahre gilt.
Diese Unterscheidung ist für die praktische Umsetzung besonders wichtig: Die Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung ist beim Verkauf von Waren an Verbraucher grundsätzlich bereitzustellen. Das produktbezogene Garantielabel wird dagegen nur erforderlich, wenn die Voraussetzungen für die entsprechende Haltbarkeitsgarantie erfüllt sind und der Händler vom Hersteller darüber informiert wurde.
Die Gewährleistungsmitteilung
Die neue Gewährleistungsmitteilung soll Verbraucher auf ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren aufmerksam machen. Sie informiert unter anderem über die unionsrechtlich vorgesehene Mindestdauer von zwei Jahren und verweist per QR-Code auf weiterführende Informationen.
Die Darstellung ist unionsweit standardisiert. Händler dürfen das Layout, die Inhalte und die vorgesehenen Gestaltungselemente daher nicht frei verändern. Die Europäische Kommission stellt die offiziellen Fassungen und Sprachversionen zur Verfügung.
Bei mehrsprachigen Angeboten sollte die Mitteilung in der Sprache erscheinen, in der der jeweilige Verkauf durchgeführt wird. Eine selbst erstellte Übersetzung oder ein nachgebautes Label ist nicht erforderlich und birgt das Risiko, von der offiziellen Fassung abzuweichen.
In Onlineshops muss die Mitteilung gut sichtbar und vor dem Abschluss des Kaufvertrags angezeigt werden. Eine versteckte Platzierung innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer nur über mehrere Zwischenschritte erreichbaren Informationsseite dürfte den Anforderungen an eine leicht erkennbare Darstellung nicht gerecht werden.
Da sich die Gewährleistungsmitteilung auf die allgemeinen gesetzlichen Rechte bezieht, kann sie auf Shop-Ebene eingebunden werden. Denkbar ist beispielsweise eine prominente Darstellung innerhalb des Bestellprozesses. Im stationären Handel muss sie sichtbar im Verkaufsbereich erscheinen, etwa in der Nähe der Kasse oder als deutlich wahrnehmbarer Aushang.
Das neue EU-Label für Haltbarkeitsgarantien
Das Garantielabel soll zusätzliche Haltbarkeitsversprechen von Herstellern besser vergleichbar machen. Es wird einem konkreten Produkt zugeordnet und zeigt, dass für dieses Produkt eine unentgeltliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht, die das gesamte Produkt umfasst.
Anders als die allgemeine Gewährleistungsmitteilung muss dieses Label mit produktspezifischen Angaben ausgefüllt werden. Dazu gehören insbesondere:
- Hersteller beziehungsweise Marke,
- Modellbezeichnung oder Modellkennung,
- Dauer der Haltbarkeitsgarantie.
Die offiziellen Vorlagen und technischen Gestaltungsvorgaben müssen eingehalten werden. Händler sollten das Label daher nicht frei nachbauen oder gestalterisch an ihr Shopdesign anpassen.
Im Onlinehandel ist das Garantielabel in unmittelbarer Nähe des betreffenden Produkts anzuzeigen. Eine ausschließliche Darstellung im Checkout reicht nicht aus, da Käufer bereits beim Vergleich und bei der Auswahl erkennen sollen, für welches konkrete Modell eine entsprechende Garantie besteht. Die EU-Vorgaben ermöglichen unter bestimmten Bedingungen auch eine zunächst verkürzte beziehungsweise geschachtelte Darstellung, sofern das vollständige Label leicht zugänglich ist.
Was Händler jetzt vorbereiten sollten
Bis zum Stichtag sollten Shopbetreiber zunächst ihr Sortiment prüfen. Dabei ist zu erfassen, welche Waren an Verbraucher verkauft werden und für welche Produkte eine geeignete Herstellergarantie besteht.
Anschließend müssen die betroffenen Vertriebskanäle betrachtet werden. Neben dem eigenen Onlineshop gehören dazu Marktplätze, Apps, telefonische oder schriftliche Bestellungen sowie stationäre Verkaufsstellen.
Für Onlineshops sind insbesondere folgende technische Aufgaben relevant:
- Einbindung der offiziellen Gewährleistungsmitteilung vor dem Kaufabschluss,
- sprachabhängige Ausgabe in mehrsprachigen Shops,
- Verwaltung produktbezogener Garantiedaten,
- Verwendung der unveränderten offiziellen Label-Vorlagen,
- Zuordnung von Hersteller, Modell und Garantiedauer,
- Bereitstellung vollständiger Garantiebedingungen,
- dokumentierte Archivierung der beim Kauf angezeigten Informationen.
Die Europäische Kommission hat die offiziellen Kennzeichnungen und die zugehörigen Anlagen veröffentlicht. Händler sollten ausschließlich diese Originaldateien beziehungsweise technisch zulässige Ableitungen verwenden.
Die neuen EU-Kennzeichnungen sollen gesetzliche Gewährleistungsrechte sichtbarer machen und zusätzliche Haltbarkeitsgarantien leichter vergleichbar darstellen. Für Händler bedeutet das jedoch neue Anforderungen an Produktdaten, Shopdarstellung, Übersetzungen und Dokumentation.
Während die Gewährleistungsmitteilung grundsätzlich auf Shop-Ebene eingebunden werden kann, muss das Garantielabel einem konkreten Produkt zugeordnet werden. Besonders anspruchsvoll wird die Umsetzung für Händler mit umfangreichen Sortimenten, Produktvarianten, mehreren Sprachen oder zusätzlichen Marktplatzangeboten.
Technische Umsetzung mit nnax EU Warranty & Guarantee Labels
Für die technische Einbindung der neuen EU-Vorgaben haben wir das WordPress-Plugin nnax EU Warranty & Guarantee Labels entwickelt. Die Erweiterung unterstützt WooCommerce-Shops dabei, die Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung sowie das GARAN-Label strukturiert und nachvollziehbar bereitzustellen.
Das Plugin enthält die offiziellen Sprachversionen der Gewährleistungsmitteilung, unterstützt die produktspezifische Befüllung des Garantielabels und berücksichtigt unterschiedliche Datenquellen wie globale Standardwerte, automatische Erkennung sowie individuelle Produkt- und Variantenangaben. Zusätzlich können die beim Kauf verwendeten Sprach-, Asset- und Vorlagenstände als Bestell-Snapshots gespeichert werden.
Die GARAN-Ausgabe ist standardmäßig nach dem Fail-Closed-Prinzip abgesichert. Solange keine ausdrückliche Freigabe für den Produktivbetrieb vorliegt, werden entsprechende Ausgaben serverseitig blockiert. Damit unterstützt das Plugin eine kontrollierte technische Einführung und hilft Shopbetreibern, die neuen Kennzeichnungspflichten in WooCommerce zentral umzusetzen.
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Dieser Beitrag bietet einen redaktionellen Überblick und ersetzt keine rechtliche Beratung.




